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   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2016 - 12 B 1515/15   

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https://dejure.org/2016,6321
OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2016 - 12 B 1515/15 (https://dejure.org/2016,6321)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.03.2016 - 12 B 1515/15 (https://dejure.org/2016,6321)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. März 2016 - 12 B 1515/15 (https://dejure.org/2016,6321)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahmebegehren der Kosten des Reit- und Musikunterrichts im Rahmen der Hilfe für junge Volljährige im Wege der einstweiligen Anordnung; Notwendigkeit von Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahmebegehren der Kosten des Reit- und Musikunterrichts im Rahmen der Hilfe für junge Volljährige im Wege der einstweiligen Anordnung; Notwendigkeit von Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung

  • rechtsportal.de

    SGB VIII § 41
    Übernahmebegehren der Kosten des Reit- und Musikunterrichts im Rahmen der Hilfe für junge Volljährige im Wege der einstweiligen Anordnung; Notwendigkeit von Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2014 - 12 A 2751/13

    Rechtsanspruch eines jungen Volljährigen auf Eingliederungshilfe

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2016 - 12 B 1515/15
    Soweit die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf das "Urteil OVG NRW vom 14.03.14, Az.: 12 A 2751/13" meint, ferner deshalb nicht zuständig zu sein, weil es sich bei dem Reit- und Musikunterricht um eine Eingliederungsmaßnahme handele und sie nicht Träger der Eingliederungshilfe sei, verhilft auch dies ihrem Begehren nicht zum Erfolg.

    Mit diesem bereits erstinstanzlich angebrachten Vortrag der Antragsgegnerin hat sich das Verwaltungsgericht ausführlich unter Zitierung der von der Antragsgegnerin wohl in Bezug genommenen Entscheidung (Beschluss des Senats vom 11. März 2014 - 12 A 2751/13 - ein Urteil vom 14. März 2014 existiert zu diesem Aktenzeichen nicht) auseinandergesetzt, ohne dass die Beschwerde dem im Einzelnen entgegentritt.

    vgl. in diesem Sinne OVG NRW, Beschluss vom 11. März 2014 - 12 A 2751/13 -, juris Rn. 4, und Urteil vom 21. Juni 2007 - 12 A 4948/05 -, juris Rn. 32 f., m. w. N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2013 - 12 A 391/13

    Erstattung der Kosten des Sozialhilfeträgers für die Unterbringung eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2016 - 12 B 1515/15
    Dabei hat es sich ausgehend von dem im Beschluss des Senats vom 19. Dezember 2013 - 12 A 391/13 - dargestellten Maßstab, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Dezember 2013- 12 A 391/13 -, juris Rn. 60 ff., m. w. N., ausführlich unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände und Gegebenheiten mit der auch nach Auffassung der Antragsgegnerin entscheidungserheblichen Frage von beim Antragsteller bestehenden Entwicklungsmöglichkeiten in Richtung einer Verselbständigung auseinandergesetzt und solche Möglichkeiten im Ergebnis vor allem aufgrund von in jüngerer Zeit vom Antragsteller erzielter Fortschritte im schulischen und beruflichen Bereich sowie aufgrund von im Hilfeplanprotokoll vom 1. September 2015 angesprochener Möglichkeiten bejaht.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Dezember 2013- 12 A 391/13 -, juris Rn. 61.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - 12 A 2575/09

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit bzgl. der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2016 - 12 B 1515/15
    vgl. in diesem Sinne OVG NRW, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 12 A 2575/09 -, juris Rn. 14.

    Die sinngemäße Auffassung der Antragsgegnerin, die angegriffene Entscheidung stehe mit zwei Entscheidungen des Senats (Beschlüsse vom 24. Juni 2010 - 12 A 2575/09 - und vom 12. August 2010 - 12 A 518/09 -) nicht in Einklang, weil nach diesen Beschlüssen die vom Verwaltungsgericht bejahten geringen Verbesserungsmöglichkeiten für die Teilhabebeeinträchtigung für die Gewährung von Leistungen nach § 41 SGB VIII nicht ausreichten, trifft nicht zu.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2014 - 12 E 774/14

    Anspruch eines jungen Volljährigen auf Weitergewährung von Eingliederungshilfe

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2016 - 12 B 1515/15
    vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 29. September 2014 - 12 E 774/14 -, juris Rn. 26.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2010 - 12 A 518/09

    Anforderungen an den Anspruch auf Fortsetzung einer bewilligten Jugendhilfe für

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2016 - 12 B 1515/15
    Die sinngemäße Auffassung der Antragsgegnerin, die angegriffene Entscheidung stehe mit zwei Entscheidungen des Senats (Beschlüsse vom 24. Juni 2010 - 12 A 2575/09 - und vom 12. August 2010 - 12 A 518/09 -) nicht in Einklang, weil nach diesen Beschlüssen die vom Verwaltungsgericht bejahten geringen Verbesserungsmöglichkeiten für die Teilhabebeeinträchtigung für die Gewährung von Leistungen nach § 41 SGB VIII nicht ausreichten, trifft nicht zu.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2007 - 12 A 4948/05

    Streit über die Kostenträgerschaft für Erstmaßnahmen ab dem 18. Lebensjahr;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2016 - 12 B 1515/15
    vgl. in diesem Sinne OVG NRW, Beschluss vom 11. März 2014 - 12 A 2751/13 -, juris Rn. 4, und Urteil vom 21. Juni 2007 - 12 A 4948/05 -, juris Rn. 32 f., m. w. N.
  • VG Aachen, 15.03.2018 - 1 K 2578/17

    Junge Volljährige; geistige Behinderung; Pflegefamilie; Weiterleitung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 1999 - 5 C 26.98 -, juris, Rn. 10; OVG NRW, Beschlüsse vom 10. August 2017 - 12 B 754/17 -, a.a.O., Rn. 8; vom 8. März 2016 - 12 B 1515/15 -, juris, Rn. 14, vom 29. September 2014 - 12 E 774/14 -, juris, Rn. 11, und Urteil vom 21. März 2014 - 12 A 1845/12 -, juris, Rn. 40; VG Aachen, Beschlüsse vom 16. Februar 2017 - 1 L 136/17 -, n.v., und vom 17. Dezember 2010 - 2 L 328/10 -, juris, Rn. 24.
  • VG Stuttgart, 28.10.2021 - 7 K 3760/20

    Jugendhilfe über das 21. Lebensjahr hinaus

    Die Eignung einer Hilfemaßnahme setzt voraus, dass jedoch mindestens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein erkennbarer Entwicklungsprozess in der Persönlichkeitsentwicklung und in der eigenverantwortlichen Lebensführung gegeben ist, der jedenfalls noch mit einer geringen Entwicklungsmöglichkeit gefördert werden kann (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. März 2016 - 12 B 1515/15 -, Rn. 14, unter Verweis auf seinen Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 12 A 391/13 -, Rn. 60, jeweils juris).
  • VG Stuttgart, 28.10.2021 - 7 K 4040/20

    Jugendhilfe über das 21. Lebensjahr hinaus

    (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. März 2016 - 12 B 1515/15 -, Rn. 14 unter Verweis auf seinen Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 12 A 391/13 -, Rn. 60, jeweils juris).
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